Die meisten auf einem Computer befindlichen Softwareanwendungen können in eine der folgenden beiden Kategorien eingeordnet werden:
Die Anbieter von Sicherheitssoftware haben daher folgende einfache Aufgabe:
So viel bösartige Software wie möglich erkennen und entfernen, ohne dabei versehentlich legitime Software als Malware zu definieren.
Leider ist diese Aufgabe dann doch nicht so einfach, wie sie scheint.
Der Begriff „falsch positiv“ wird zur Bezeichnung jener Fälle verwendet, bei denen eine Anti-Malware-Software ein legitimes Programm bzw. eine legitime Programmkomponente fälschlicherweise als schädlich einstuft. Leider passiert dies bei jeder Sicherheitssoftware immer wieder. Falsch positive Ergebnisse haben wir in einem früheren Sicherheitsartikel aus diesem Jahr ausführlich behandelt, daher gehen wir an dieser Stelle nicht weiter darauf ein.
In diesem Artikel geht es vorrangig um die Einführung in eine dritte Softwarekategorie neben den beiden oben genannten:
Man kann sagen, dass sich diese Art von Software in einer Grauzone befindet. Deshalb wird diese Kategorie oft mit dem Begriff Greyware bezeichnet.
Viele Greyware-Programme sind Sicherheitsprogramme – oder geben sich als solche aus. Es kann sich dabei um Software handeln, die tatsächlich Malware aufspürt, oder dies nur vorgibt. In jedem Fall fordert solche Software den Benutzer in der Regel auf aggressive Weise dazu auf, das Programm zu kaufen, um vollständig geschützt zu sein.
Eine weitere Eigenschaft der Software in dieser Kategorie besteht darin, dass man sie oft nur schwer wieder los wird.
Ein interessantes Beispiel für Greyware ist das Sony-Rootkit, das vor einigen Jahren Berühmtheit erlangte. Diese Software wurde in legitimer Absicht entwickelt, nämlich als verborgenes Kopierschutztool; es wurde jedoch in der Folge von Malware-Anwendungen als Cloaking-Tool eingesetzt.
Anbieter von Software der Kategorie 3 versuchen oftmals, Druck auf Sicherheitsunternehmen auszuüben, die ihr Programm als bösartig identifizieren. Es kann dabei sogar zu gerichtlichen Klagen kommen. Daher können Anbieter von Sicherheitsprogrammen versucht sein, sich den Wünschen der Greyware-Anbieter zu beugen und die entsprechenden Programme von ihrer Malware-Signaturliste zu entfernen.
Andererseits besteht die Aufgabe eines Sicherheitsunternehmens darin, seine Kunden zu schützen. Und diese sind mit solch einer Entscheidung unter Umständen nicht einverstanden.
Es bedarf daher einiger Richtlinien und Prinzipien für die Anbieter von Sicherheitssoftware für die Fälle, in denen sie entscheiden müssen, ob eine bestimmte Software als legitim oder schädlich einzustufen ist.
Folgende Kennzeichen weisen auf eine schädliche Software hin: